Wie kann der Besucher meiner Seite das Tracking durch yalst verhindern?

Bereits am 25. Mai 2018 wird die EU DSGVO laut Beschluss des EU Parlaments in Kraft treten. Auf Unternehmen kommen damit viele Neuerungen zu, etliche Prozesse müssen überprüft und angepasst werden, darunter auch beim Einsatz von yalst.

So sollte man – neben der noch umstrittenen, generellen Bestätigung des Setzen von Cookies – dem Besucher der Seite ermöglichen, dass Tracking durch yalst zu verhindern.

Dazu muss der Seitenbesucher momentan eine entsprechende Einstellung vornehmen („Opt-Out“). Wir machen dies mit einer Checkbox in unseren Datenschutzinformationen. Ob das ausreichend ist, ist noch in der Diskussion und eine Frage für de Datenschutzbeauftragten ihrer Firma. Wenn der Seitenbesucher das Tracking deaktiviert, wird beim Besucher einen yalst-Deaktivierungs-Cookie in seinem Browser abgelegt.

Hier nun der Quellcode:

Im Prinzip schreibt der Code eine entsprechende Checkbox mit einem Label in die Seite. Nach dem Setzen der Javascript-Variablen wird in der Cookieliste der Webseite geschaut, ob es einen Cookie mit dem Namen „YDNT“ gibt. Aufgrund dieser Information wird die Checkbox und der Text angepasst.

Der zweite Teil dient dem Setzen bzw. Löschen des YDNT-Cookies, wenn der Seitenbesucher die Checkbox betätigt, um das Tracken zu verbieten oder zu erlauben.